Fragen und Antworten, die in unserer KFO Praxis immer gestellt werden - Zahnspange, Dauer der Kieferorthopädischen Behandlung, usw.

Fragen und Antworten

Was ist ein Fachzahnarzt für Kieferorthopädie?

Wir sind Fachzahnärzte für Kieferorthopädie
Nur der Fachzahnarzt für Kieferorthopädie, kurz Kieferorthopäde genannt, hat seine Qualifikation für seine gute und hochwertige Behandlung in einer 3-4 jährigen Weiterbildung zum Facharzt erworben und dies auch im Rahmen einer Fachzahnarztprüfung nach deren Abschluss vor einer unabhängigen Prüfungskommission der jeweiligen Zahnärztekammer nachgewiesen.
Nur wer diese Ausbildung absolviert und die Prüfung abgelegt hat, ist zum Führen des Titels Fachzahnarzt für Kieferorthopädie berechtigt. Diese Bezeichnung garantiert Ihnen und Ihrem Kind ein umfassendes und hochwertiges Wissen auf dem Gebiet der Kieferorthopädie.
Dazu gehören auch tiefer gehende medizinische Fachkenntnisse über das Wachstum und die Veränderungen der Kiefer und des Körpers.
Leider werden viele Patientinnen und Patienten mit zusätzliche Auszeichnungen und Titeln wie

  • Master of Science
  • Zahnarzt mit Tätigkeitsschwerpunkt KFO

oft überfordert.

Was bedeutet Master of Science?
Die Bezeichnung Master of Science – Kieferorthopädie kann jeder Allgemeinzahnarzt erwerben. Er muss dazu lediglich an einer Lehrgangsveranstaltung einer speziellen Universität teilnehmen, die vorwiegend theoretischer Natur ist. Meist sind es Wochenendveranstaltungen über einen Zeitraum von 4-6 Monaten. Hierbei handelt es sich allerdings nicht, wie beim Fachzahnarzt für Kieferorthopädie, um eine mehrjährige Ganztags-Ausbildung, sondern lediglich um eine nebenberufliche Fortbildung.
So ist der Master of Science also keinesfalls automatisch ein Meister seines Faches, wie uns der Titel irrtümlich vermitteln könnte. Er ist lediglich ein Allgemeinzahnarzt, der sich kieferorthopädisches Wissen sozusagen „nebenbei“ angeeignet hat. Da diese Ausbildungsform sehr stark theoretischer Natur ist, kommen hierbei die praktischen Erfahrungen am Patienten meist zu kurz.

Was bedeutet Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie?
Die Bezeichnung Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie dürfen Zahnärzte führen, die einen Teilbereich ihrer Berufstätigkeit als Tätigkeitsschwerpunkt gegenüber der Zahnärztekammer angezeigt haben. Hierbei handelt es sich um eine Selbsteinschätzung des betreffenden Zahnarztes. So wird eine unabhängige Prüfung seiner fachlichen Qualifikation weder verlangt noch vorgelegt.

Wie entstehen Zahn- und Kieferfehlstellungen?

Für schiefe Zähne gibt es viele Gründe. In der Hälfte der Fälle sind schiefe Zähne erblich bedingt, zur anderen Hälfte sind sie erworben, beispielsweise durch vorzeitigen Verlust der Milchzähne durch Karies, Mundatmung, falsche Angewohnheiten wie Daumen- und Schnullerlutschen (sogenannte Habits), Zungenfehlfunktion oder falsches Schlucken, Lippenbeißen, Fingernägelkauen oder Unfälle.

Wann soll man zum Kieferorthopäden?

In der Regel stellt der Hauszahnarzt während der halbjährlichen Routineuntersuchung schon ab dem fünften Lebensjahr fest, ob eine Zahn- oder Kieferfehlstellung vorliegt. Nach genauer Untersuchung entscheidet der Kieferorthopäde, ob eine Frühbehandlung nötig ist oder ob man noch warten sollte. Eine Behandlung kann bei folgenden Problemen angezeigt sein:

  • offener Biss: vorn/seitlich
    Die Zähne haben einen großen Abstand voneinander. Dies verringert die Kauleistung.
  • Kreuzbiss: vorn/seitlich
    Der Oberkiefer ist zu schmal, der Unterkiefer passt dadurch nicht hinein und rutscht zur Seite oder nach vorne.
    Folgen:

    • belastete Kiefergelenke beeinflussen ungünstig das Kieferwachstum
    • erschwert die Nasenatmung, so dass die Folge häufige Erkältungen sind
    • beeinflusst die korrekte Aussprache
  • Verlagerung der Zähne
    Die Anlage mancher Zähne ist so ungünstig, dass sie ohne Hilfe nicht durchkommen können.
  • Habits / Schlechte Angewohnheiten wie:
    • Lutschen am Daumen, am Finger oder an Gegenständen, das nach dem dritten Lebensjahr nicht entwöhnt wurde und dadurch zu skelettalen Verformungen der Kiefer führen kann
    • Lippenbeißen, Zungenfehlfunktion
    • falsches Schlucken, Mundatmung

Funktioniert Kieferorthopädie auch bei Erwachsenen?

Die Zähne kann man in jedem Alter bewegen. Ein gesunder und entzündungsfreier Zahnhalteapparat ist allerdings die Voraussetzung. Bei Erwachsenen dauert die Bewegung der Zähne etwas länger.

Tut die Behandlung weh?

Um Zähne bewegen zu können, muss man mit leichten Kräften auf die Zähne drücken. Das kann vorübergehend als etwas unangenehm empfunden werden. Mit modernen Materialien können diese Probleme aber verringert werden.

Wie lange dauert eine kieferorthopädische Behandlung?

Die Dauer der Behandlung ist abhängig:

  • von der Stärke der Fehlstellung. Je umfangreicher die Bewegung der Zähne und Kiefer, desto länger dauert die Behandlung
  • vom Alter des Patienten bei Beginn der Behandlung
  • von der Mitarbeit des Patienten während der Behandlung
  • von der Qualität des Knochens sowie Form und Neigung der Zahnwurzeln

Bei durchschnittlicher biologischer Reaktionslage und guter Mitarbeit dauert die Behandlung ca. drei bis vier Jahre bei einer kompletten Behandlung und ca. anderthalb bis zwei Jahre bei einer Frühbehandlung.

Gibt es eine Erfolgsgarantie?

Obwohl die Vorhersagbarkeit des Ergebnisses enorm hoch ist, kann man keine Garantie für jede Behandlung geben. Der menschliche Körper ist kein programmierter Computer. Der Erfolg der Behandlung ist abhängig von vielen Faktoren:

  • fachliches Wissen der Behandler
  • Art der Behandlungsgeräte
  • Mitarbeit des Patienten
  • Wachstumspotenzial
  • individuelle Beschaffenheit und Form des Knochens und der Zähne

Da die Zähne ein ganzes Leben arbeiten und vielen Kräften ausgesetzt sind, kann sich das erreichte Ergebnis verändern. Um dem entgegenzuwirken, ist das Tragen einer Retentionsspange enorm wichtig.

Kann mit einer Zahnspange alles gegessen werden?

Die lockere Zahnspange wird beim Essen herausgenommen. Bei der festen Spange darf man Folgendes nicht essen:

  • Kaugummi
  • Karamellbonbons
  • alles was klebt, zäh und hart ist
  • alle festen Sachen wie rohes Gemüse oder Obst bitte immer klein schneiden
  • häufige Zwischenmahlzeiten und süße bzw. saure Speisen und Getränke führen zu einer schnelleren Zerstörung der Zähne

Wie häufig sind Kontrolltermine?

Bei einer losen oder einer festen Zahnspange soll alle vier bis acht Wochen kontrolliert werden. Alle sechs Monate steht eine Kontrolle beim Hauszahnarzt an. Nach Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung gibt es einmal im Jahr einen Kontrolltermin.

Schadet die Zahnspange den Zähnen?

Ein sauberer Zahn wird selten krank. Dieser Grundsatz gilt sowohl für die feste als auch für die lockere Spange. Bei der lockeren Spange ist die Zahnpflege durch die Spange nicht beeinträchtigt, da man sie beim Zähneputzen herausnehmen kann. Bei der festen Spange ist der Zugang zu allen Zahnflächen etwas erschwert und das Zähneputzen dauert länger. Durch den Speicheltest und die Versiegelung der Zahnflächen sowie regelmäßige professionelle Zahnreinigungen und Instruktionen zur richtigen Zahnpflege werden Sie in Sachen Zahnpflege von uns dabei unterstützt, Ihre Zähne vor Karies zu schützen. Die tägliche und gründliche Zahnpflege wird aber keinem erspart bleiben – sie ist die wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Bei Patienten, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen an den Kosten nur, wenn Sprechen, Kauen, Beißen und Atmen durch die fehlerhafte Zahnstellung wesentlich verhindert sind bzw. zu verhindern drohen. Das Ausmaß der Zahn- und Kieferfehlstellung wird anhand des gesetzlich vorgeschriebenen KIG-Systems bestimmt. In medizinisch begründeten Indikationsgruppen werden die Kassen eine einfache, wirtschaftliche und zweckmäßige Behandlung finanzieren. Eine optimale Behandlung, die sich nach den individuellen Bedürfnissen des Patienten richtet, wird von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht vollständig übernommen. Bei einfacheren Fehlstellungen werden die Kosten privat berechnet.Bei Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, muss die kieferorthopädische Behandlung grundsätzlich privat bezahlt werden. Eine Ausnahme liegt dann vor, wenn das Ausmaß der Zahn- und Kieferfehlstellung so extrem hoch ist, dass eine kieferorthopädisch-kieferchirurgische Kombinationstherapie erfolgen muss. Dann beteiligen sich die Kassen an den Kosten.

Bei privaten Krankenkassen richtet sich die Kostenübernahme nach Ihrem individuell abgeschlossenen Versicherungstarif. Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung, um die Einzelheiten abzuklären.

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